Fast alle Änderungen am Motorrad sind genehmigungspflichtig – d.h. der Fahrzeughalter ist verpflichtet diese anzuzeigen.
Für alle jene die sich nicht mit dem TÜV herumschlagen möchten -
übernehmen wir die Überprüfung und klären die gesetzlichen Zulässigkeiten.
TÜV Gutachten/Genehmigungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung und Zulässigkeitsüberprüfung möglich.